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Raeke / Schramm

OPTIMAL INVESTIEREN MIT GESCHLOSSENEN FONDS

FBV

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Für Fragen und Anregungen:

raeke-schramm@finanzbuchverlag.de

3. Auflage 2013

© 2004 by Finanzbuch Verlag, ein Imprint der Münchner Verlagsgruppe GmbH

Nymphenburger Straße 86

D-80636 München

Tel.: 089 651285-0

Fax: 089 652096

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Gesamtbearbeitung: UnderConstruction, München

Umschlaggestaltung: Stephanie Villiger

Lektorat: Dr. Renate Oettinger

Druck: Books on Demand GmbH, Norderstedt

ISBN Print 978-3-89879-766-5

ISBN E-Book (PDF) 978-3-86248-391-4

ISBN E-Book (EPUB, Mobi) 978-3-86248-824-7

Weitere Informationen zum Verlag finden Sie unter

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Beachten Sie auch unsere weiteren Verlage unter

www.muenchner-verlagsgruppe.de

eBook by ePubMATIC.com

Inhalt

Über dieses Buch

Allgemeines über geschlossene Fonds

Warum investieren Privatanleger in geschlossene Fonds?

Historie und Wissenswertes

Abgrenzung zu anderen Anlageformen

Markt, Verkäufer und Umsatzzahlen

Initiatoren und Analysten

Funktionsweise und rechtliche Konstruktion

Steuern

Finanzierung

Rendite

Prospekt

Zweitmarkt für geschlossene Fonds

Motive bei der Auswahl von Beteiligungen

Anlageformen

Geschlossene Immobilienfonds

Schiffsbeteiligungen

Private-Equity-Fonds

Medienfonds

Zweitmarkt Lebensversicherungen

Container-Fonds

Windkraftanlagen – Regenerative Energien

Leasing-Fonds

Sonstige Fonds

Marktentwicklung und Trends

Der geschlossene Fonds als Baustein in der Vermögensstruktur

Das Dilemma der Anleger

Die einzelnen Schritte zur optimalen Vermögensstruktur

Korrelationen – die Abhängigkeit der einzelnen Anlageklassen voneinander

Der Diversifikationseffekt durch geschlossene Fonds anhand zweier Beispiele

Glossar geschlossene Fonds

Über die Autoren

Über dieses Buch

Seit der ersten Auflage dieses Buches im Oktober 2004 hat sich einiges bei den geschlossenen Fonds getan. Darum haben wir auch eine Vielzahl von Ergänzungen und Anpassungen durchgeführt, die sich nicht nur auf die Aktualisierung der Daten und Zahlen beziehen.

Durch die sichere Erwartung, dass vorteilhafte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für geschlossene Fonds durch Änderung der Rahmenbedingungen entfallen, wird der Branche von nicht wenigen Marktteilnehmern eine düstere Zukunft prophezeit. Wir sind anderer Meinung:

Geschlossene Fonds haben sich nicht nur als ernst zu nehmende Alternative für Aktien- und Rentenanlagen etabliert, sie werden sich darüber hinaus weitere Marktanteile durch neue innovative Angebote sichern. Das gilt zumindest so lange, wie die Zinsen weltweit niedrig bleiben und die Aktienmärkte gegenüber Störungen anfällig bleiben. Wenn es darüber hinaus der Branche gelingt, ihren Qualitätsstandard konsequent weiter zu erhöhen, und immer weniger „Pleiten“ auftreten, hat der Markt wirklich gute Zukunftsaussichten. Wir rechnen mit Auslandsfonds, die weniger etablierte Märkte erschließen, und mit Private-Equity-Produkten ganz unterschiedlicher Ausprägung. Infrastrukturinvestments werden das kommende Anlagesegment für Anleger, die eine überdurchschnittliche Rendite mit hoher Sicherheitskomponente suchen. Allerdings sind geschlossene Fonds für den „Normalanleger“ immer noch intransparent und damit nur schwer zu beurteilen. Dieses Buch hat das Ziel, den Markt, seine Eigenheiten und Besonderheiten aus einer kritischen Distanz darzustellen und darüber hinaus konkrete Hilfestellung für Anlageentscheidungen zu geben. Dabei erfolgt die Beschreibung der vorhandenen Anlageformen in jeweils abgeschlossenen Kapiteln.

Geeignet ist dieses Buch insbesondere für Kapitalanleger, die sich ein objektives Bild von geschlossenen Fonds machen wollen, für Anlageberater, die bisher wenige Berührungspunkte mit diesem speziellen Markt hatten, und für alle Menschen, die ihr Geld mit Bedacht anlegen und hinterfragen, was ihnen von versierten Verkäufern erzählt wird. Wer in diesem Buch Gesetzestexte, Paragraphen und komplexe steuerliche oder mathematische Abhandlungen erwartet, wird enttäuscht werden.

Wir haben uns bemüht, die einzelnen Anlageformen im Allgemeinen Text möglichst neutral und sachlich zu beschreiben. Dagegen finden Sie unter „Klartext“ pointierte und vereinfachende, manchmal etwas provozierende Aussagen, die von unseren praktischen Erfahrungen geprägt sind.

Wir sind überzeugt, dass sowohl die Initiatoren von geschlossenen Fonds als auch der Vertrieb das Wohl ihrer Kunden, den Kapitalanlegern, im Auge haben. Dieses zeigt sich aber unseres Erachtens nicht immer in Form von wirklich guten Projekten, die zu vertretbaren Kosten angeboten werden. Wenn es durch unseren „Klartext“ den Anschein hat, dass die Branche mit Vorsicht zu genießen ist, haben Sie die erste Lektion schon gelernt.

Klartext

1. Setzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand ein.

2. Nehmen Sie sich Zeit und beschäftigen Sie sich mit dem jeweiligen Angebot.

3. Suchen Sie sich einen guten und unabhängigen Berater.

Die Mühe lohnt!

Jürgen Raeke und Michael Schramm

Allgemeines über geschlossene Fonds

Warum investieren Privatanleger in geschlossene Fonds?

 

„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.“ (Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965)

Geschlossene Fonds entstanden zu Beginn der 70er-Jahre und waren zunächst nur aus einem einzigen Grund so erfolgreich: Private Anleger sind der obigen Aufforderung nur allzu gerne gefolgt, um ihre hohe individuelle Steuerlast auf das Einkommen ein Stück weit zu reduzieren.

Die Mentalität, Teile der Steuer zu „retten“, vielleicht sogar dem „Fiskus ein Schnippchen zu schlagen“, blieb viele Jahre die Triebfeder der Kapitalanlage. Dafür hatten geschlossene Fonds als Steuersparmodelle gerade in Deutschland einen einzigartigen Nährboden. Denn obwohl das deutsche Steuerrecht als das komplizierteste weltweit gilt und sage und schreibe über 70 % aller weltweiten Steuerliteratur in deutscher Sprache verfasst ist, eröffnet es gleichzeitig unendlich viele Gestaltungsmöglichkeiten, um steuerliche Schlupflöcher zu entdecken und zu nutzen.

Klartext

Bitte beachten Sie unbedingt das Urteil des Bundesgerichtshofes! Aber „sparen“ Sie ganz, ganz vorsichtig.

In den nunmehr über Jahre andauernden Bemühungen, in denen es darum geht, „Steuerschlupflöcher“ zu stopfen, wird von der zuständigen Politik und den zuständigen Finanzbehörden eines vergessen: Eine Vielzahl der Steuermodelle war von den jeweiligen Regierungen durchaus gewollt, um damit die staatliche Lenkungsfunktion der Kapitalströme in die gewünschten Investitionen auszuüben.

Für gewisse „Übertreibungen“ und das rigorose Ausnutzen der Steuervorteile sind also nicht nur die Fondsanbieter und Anleger verantwortlich.

Bis 1985 waren so genannte „Verlustzuweisungen“ bis zu 300 Prozent (!) der eingezahlten Summe möglich. Wer also damals z. B. 10.000 DM investierte, erhielt eine Verlustzuweisung von 30.000 DM. Bei einem Steuersatz von 50 % betrug die Steuererstattung 15.000 DM. Einsatz zurück UND 5.000 DM Überschuss, besser war’s nie !

Als dann im Laufe der Jahre die Höhe der Verlustzuweisungen nicht mehr als 150 % betragen durften, sahen viele den Beteiligungsmarkt schon seinem Ende zustreben. Doch mangels besserer Steuerspar-Alternativen und hohem individuellem Spitzensteuersatz blieben Beteiligungen auch nach weiteren Einschränkungen über die Jahre ein begehrtes Investment.

Klartext

Heute heißen Verlustzuweisungen „negative steuerliche Ergebnisse“.
Alles, was über 50 % liegt, gilt als interessant. Im Gegensatz zu früher darf heute mit dem Steuervorteil nicht mehr geworben werden.

Die Schiffsbeteiligungen hatten damals ihre erste große Zeit. Klar, dass bei diesen Steuervorteilen kaum noch jemand nach der Rendite der Anlage fragte.

Klartext

Viele Anbieter erinnern sich mit Wehmut an diese Goldgräberzeit. Heute ist es schwieriger, Anleger zu überzeugen.

Gegenwärtig steht die steuerliche Betrachtung immer weniger im Mittelpunkt vieler Anlagen. Die Wirtschaftlichkeit rückt immer mehr in den Fokus aller Beteiligungen. Gut so, denn damit entsteht eine echte Wertschöpfung.

Historie und Wissenswertes

 

Die klassische Variante des geschlossenen Fonds ist der geschlossene Immobilienfonds. Hier kommt zusätzlich der Wunsch zum Tragen, auch „mit kleinem Geld“ Miteigentümer einer Großimmobilie zu werden.

Eigentlich funktionieren geschlossene Fonds ganz einfach:

Mehrere Investoren schließen sich zu einer Gesellschaft zusammen, um auf gemeinsame Rechnung ein Wirtschaftsgut zu kaufen oder zu erstellen. Dieses Wirtschaftsgut wird dann einem / mehreren Dritten eine bestimmte Zeit lang gegen Entgelt zur Nutzung überlassen. Beim Verkauf am Ende soll für die Investoren ein Gewinn übrig bleiben.

Die Wirtschaftsgüter können unterschiedlichster Art sein:

Bürogebäude, Einkaufszentren, Wohnimmobilien, Hotels, Flugzeuge, Schiffe, Hochgeschwindigkeitszüge, Unternehmensbeteiligungen, Müllverbrennungsanlagen, Heizwerke, Windenergieanlagen, Solaranlagen, Filme, Patente, Mautstraßen, Ölpipelines, Container, Videospiele, Mülltonnen, Weine, Zigarren etc. …

Die Wirtschaftsgüter werden vermietet, verpachtet, verchartert, verleast, lizenziert …

Es gibt viele erfolgversprechende Ideen, Konzepte und Möglichkeiten. Aber der Weg zum Reichtum oder auch nur zu einer hohen Rendite er weist sich als steinig und endete in der Vergangenheit zu oft im Desaster. Nachdem die Anleger die horrenden Verluste aus Bauherrenmodellen der 80er-Jahre einigermaßen verdaut hatten, war der nächste traurige Höhepunkt in der Fondsgeschichte nicht mehr fern. Bei den so genannten „Ostimmobilien“ waren ab Anfang der 90er-Jahre durch das Fördergebietsgesetz hohe Sonderabschreibungen für Immobilien in den neuen Bundesländern möglich. Damit sollte das Ziel des infrastrukturellen Aufbaus in Ostdeutschland erreicht werden. Durch eine hohe Fremdfinanzierung und den steuerlichen Ansatz der Vorkosten wurden die Objekte oder Fondsanteile quasi aus der Steuerersparnis finanziert.

Klartext

Der „Steuerspar-Trieb“ war nicht aufzuhalten.

Selbstverständlich gab es auch einige gute Projekte; überwiegend lief es allerdings so, wie es ein vereinfachtes Beispiel aus der Praxis zeigt:

Ein Anleger beteiligt sich 1992 an einer neu zu errichtenden Wohnimmobilie (312,5 qm) in Gera, die damals 1 Million DM kosten sollte. Die kalkulierte Miete, die durch eine 3-jährige Mietgarantie des Bauträgers unterlegt wurde, betrug 16 DM pro qm, die Jahresnettomiete entsprechend für das gesamte Haus 60.000 DM. Die Immobilie wurde zu 80 % mit einem Zinssatz von 5 % fremdfinanziert.

Investition:

1.000.000 DM

Kredit:

800.000 DM

Eigenkapital:

200.000 DM

Die Abschreibung auf die Investition von 50 % im ersten Jahr ergab bei einem Steuersatz von 50 %, vereinfacht dargestellt, eine Verlustzuweisung von 500.000 DM. Daraus resultierte für den Anleger eine Steuererstattung von 250.000 DM. In der Wohnimmobilie steckte nach der Steuererstattung kein eigenes Geld des Anlegers. Im Gegenteil, er erzielte einen Überschuss von 50.000 DM, UND er war Eigentümer einer Immobilie. Auch die Liquiditätssituation in den ersten drei Jahren war perfekt. Nach Zins und Tilgung (5+1 % = 48.000 DM) blieb ein Überschuss von 12.000 DM pro Jahr.

Klartext

Hätten alle Investoren ihre Immobilien vor Ort angeschaut, wäre vielen von ihnen eine Pleite erspart geblieben.

Ein gutes Geschäft?

Nach Auslaufen der 3-jährigen Mietgarantie stellte sich heraus, dass die „echte“ Marktmiete für die Wohnungen nur 12 DM pro Monat betrug.

Die neue Rechnung:

Mieteinnahmen:

45.000 DM

Zins und Tilgung:

48.000 DM

Unterdeckung:

3.000 DM

Der Wert von Immobilien kann überschlägig mit dem Vervielfältiger der Jahresmiete errechnet werden. Ein Vervielfältiger von 15 entspricht einer Rendite von ca. 6,67 % p. a. (100/15), was selbst für eine gute Lage von Gera schon recht hoch ist. Der Wert der Immobilie lag demnach in Wirklichkeit bei 675.000 DM. Und das bei einem kaum getilgten Kredit von 800.000 DM. Wahrlich kein gutes Geschäft !

Klartext

Dieses und schlimmere Szenarien sind leider tausendfach Realität geworden.

So wurden Einkaufszentren und Hotels auch dort noch hochgezogen, wo sie nicht gebraucht wurden. Der Glaube an blühende Landschaften und die gigantischen Steuergeschenke sorgten auch bei geschlossenen Immobilienfonds einige Jahre später für herbe Ernüchterung.

Zu wenig wurde die langfristige Wirtschaftlichkeit geprüft, zu wenig wurden die Herstellungs- und Nebenkosten nachgerechnet, insbesondere die hohen kalkulierten Mieten nicht in Frage gestellt. Die politisch motivierte Euphorie machte vielerorts blind, ausgelöst durch den Wunsch, möglichst viele Steuern zu sparen. Der Blick für das Wesentliche einer jeden Investition war verstellt.

In einer etwas abgemilderten Form haben wir dieses Phänomen zum Ende der 90er-Jahre noch einmal erlebt, nämlich als zur Ankurbelung der Altbausanierung in den neuen Bundesländern die Neubauförderung zurückgezogen wurde und nun dafür bei jeder Plattenbaurenovierung 50 % der Investitionssumme sofort abzugsfähig waren. Die Leerstände von wunderschönen Altbauten in Leipzig und Dresden zeigten, dass der Steuerspartrieb sehr viel größer als die Nachfrage nach Wohnraum in dieser Region war. Erst langsam, nach Auslaufen der ersten Mietverträge, trat das ganze Ausmaß der Katastrophe zu Tage.

Klartext

Unternehmerische Beteiligungen mit Steuervorteilen, egal ob Immobilien, Schiffe oder Medien, müssen auch wirtschaftlich rentabel sein !

Im Fall der Ostimmobilien führte das dadurch entstehende Überangebot in Verbindung mit oft zu hohen Kaufpreisen zu einem deutlichen Rückgang der erzielbaren Mieten. In der Konsequenz bedeutete dies für viele Anleger, dass die steuerlichen Vorteile schnell aufgebraucht waren, da den Kosten neben den Steuerersparnissen keine oder nur geringe Einnahmen gegenüberstanden. Anleger, die sich nun von ihren „Schrott“-Immobilien trennen wollen, müssen heute nun gar befürchten, dass die damals anerkannten Verluste nachträglich aberkannt werden. Zur Anerkennung steuerlicher Verluste ist nach geltendem deutschem Steuerrecht nämlich eine Gewinnerzielungsabsicht notwendig. Wirft eine Investition jedoch auch nach Beendigung keinen Totalgewinn ab, kann der Fiskus unterstellen, dass gar keine Gewinnerzielungsabsicht vorlag, und versagt nachträglich möglicherweise die steuerlichen Verluste.

Klartext

Grundsätzlich ist allerhöchste Vorsicht geboten, wenn der Staat politisch gewollten Projekten eine besondere Förderung zukommen lässt, weil sie sich sonst nicht rechnen.

Die nächste große Pleite für Kapitalanleger deutet sich bereits an. Im Rahmen der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Berlin begünstigte der Staat mit hohen Subventionen Mietwohnungen. Diese wurden zu Preisen verkauft, die deutlich über denen vergleichbarer Objekte lagen. Gleichzeitig erzielte der Käufer hohe, vom Staat bezuschusste Mieten, die sich im Lauf der Jahre absenkten. Eine Verlängerung der staatlichen Mietförderung des Landes Berlin wird jedoch mangels Finanzmittel – Berlin ist eigentlich insolvent– in Frage gestellt. Für die Anleger bahnt sich ein Desaster an. Mit realistisch erzielbaren Marktmieten wird bei einem Großteil der Objekte nicht einmal der aufgenommene Kredit zu tilgen sein. Verdient haben daran nur die Projektentwickler sowie die Initiatoren und Vermittler der Fonds.

Ein neueres Beispiel für eine bedenkliche Entwicklung ist die staatliche Förderung regenerativer Energien durch marktferne Strompreise. Es handelt sich zwar nicht um eine Subvention, dennoch wirkt sie so, da die Strompreise gesetzlich verankert sind. Ohne diese staatlich festgelegten Mindestpreise in Verbindung mit negativen steuerlichen Ergebnissen könnte kaum eine Anlage zu wirtschaftlich positiven Ergebnissen für den Anleger führen.

Klartext

Von unerprobten, ganz neuen Techniken, die als Kapitalanlagen in Fonds eingebracht werden, ist abzuraten.

Trotz einiger gescheiterter Beteiligungsmodelle hat sich das Geschäft mit geschlossenen Fonds in Deutschland zu einem fest etablierten Segment gemausert, das auch durch Steuerverschärfungen seine Wachstumsdynamik nicht eingebüßt hat. Bei einem schon länger anhaltenden niedrigen Zinsniveau bilden heute viele Beteiligungsmodelle in der Betrachtung nach Steuern eine Alternative zu den gängigen Anlageformen.

Des Weiteren führt eine angemessene Mischung (Diversifikation) unterschiedlicher Anlageformen, zum Beispiel durch geschlossene Beteiligungen, zu einer deutlichen Verbesserung des Verhältnisses von Rendite und Risiko.

Somit sind geschlossene Fonds heute zu einem unverzichtbaren Bestandteil eines nach modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichteten Portfolios geworden.

Das Image der Branche ist denkbar zwiespältig. Geht es um geschlossene Fonds, dann sehen viele immer noch Finanzberater, die abends an der Tür klingeln, vor sich, die durch das Land ziehen und Zahnärzte, Rechtsanwälte, Unternehmer und besser verdienende Angestellte mit dem Versprechen hoher Renditen und noch höherer Steuerersparnisse ködern möchten. Doch die Struktur der vermittelnden Berater hat sich geändert, die Branche ist salonfähig geworden. Seit 2003 sind die Banken die größte Vertriebsgruppe und konnten ihren Anteil seitdem sogar noch ausbauen.

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Quelle: Scope, eigene Darstellung

Die Zahlen der einzelnen Analysehäuser unterscheiden sich leicht; so liegt der Anteil der Banken bei dem Analysten Loipfinger bei 57,3 %, bei Scope bei fast 65 %. Beide zeigen aber, dass die Bedeutung des Bankenvertriebs enorm zugenommen hat.2004 haben Banken und Sparkassen über sieben Milliarden Euro an Eigenkapital eingesammelt. Das sind 25 % mehr als im Vorjahr.

Klartext

Auch Angebote von Banken bieten keine absolute Sicherheit; allerdings sind Flops seltener.

Die verschiedenen Vermittler stehen in Konkurrenz zueinander und wollen ihr eigenes Produkt verkaufen. Schöne Prospekte, hohe Renditeversprechungen und geschult vorgetragene Argumente führen dazu, dass die Anlageentscheidungen oft spontan und nach dem Bauchgefühl zustande kommen.

Aber aufgepasst: Bei der Ferienreise werden Prospekte von Veranstaltern verglichen, Preistabellen mit Kinderrabatt und Flughafengebühr nachgerechnet, um dann nach mehrmaligen Familienratssitzungen die Mallorca-Reise zu buchen. Bei geschlossenen Fonds dagegen wird oft ohne ernsthafte Beschäftigung mit dem Prospekt und nach dem ersten Verkaufsgespräch beim Finanzberater unterschrieben.

Dass damit oftmals eine Anlageentscheidung für einen Zeitraum von zehn Jahren und möglicherweise viel länger getroffen wird, macht sich kaum jemand klar. Auch der Hinweis, dass die ausgewiesenen Renditen Prognosen sind, denen oftmals abenteuerliche Annahmen zugrunde liegen, ist ebenfalls selten präsent.

Klartext

Die genaue Prüfung eines Beteiligungsangebotes ist eine wesentliche Voraussetzung für eine sinnvolle Anlageentscheidung.

Abgrenzung zu anderen Anlageformen

 

Die Produkte, die sich unter dem Begriff der geschlossenen Fonds zusammenfassen lassen, sind in ihrer Ausgestaltung so vielfältig, dass sie sich häufig komplett voneinander unterscheiden.

Die Grundidee bei geschlossenen Fonds entspricht der von offenen Investmentfonds. Investitionsobjekte sind jedoch keine Wertpapiere oder Anleihen, sondern Immobilien, Schiffe, Filme oder andere alternative Investments. Im Fonds wird eine Vielzahl von Anlegern gebündelt, die alleine nicht in der Lage wären, in die jeweiligen Investitionsobjekte zu investieren. Eine Abgrenzung zu den offenen Fonds ist anhand verschiedener Merkmale möglich.

Klartext

Ein großer Vorteil geschlossener Fonds gegenüber den offenen ist die Transparenz. Alle Zahlen liegen vor, man muss sie nur kritisch bewerten.

Offene Fonds werden von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet, wobei das Kapital der Anleger als Sondervermögen getrennt vom Vermögen der Gesellschaft verwahrt wird. Offene Fonds

können immer neue Fondsanteile herausgeben,

haben theoretisch eine unbegrenzte Laufzeit,

müssen herausgegebene Fondsanteile zum festgestellten inneren Wert

in der Regel börsentäglich zurücknehmen und

stehen daher immer neuen Anlegern offen.

Offene Fonds unterliegen dabei seit dem 1. April 2004 dem Investmentgesetz. Diese Fonds sind genehmigungspflichtig und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. Durch die geforderte Mindestkapitalausstattung der Kapitalanlagegesellschaften von 2,5 Million Euro besteht eine recht hohe Eingangshürde für die Gründung.

Geschlossene Fonds hingegen werden für ein vorher definiertes Investitionsvorhaben aufgelegt, haben einen „begrenzten“ Kapitalbedarf und werden nach der Platzierungsphase geschlossen. Damit steht der Kreis der Anleger fest. Typischerweise bezieht sich die Mindestbeteiligung auf einen bestimmten Nominalwert. Als gängige Mindestgrößenordnung haben sich 10.000 bis 15.000 Euro etabliert.

Klartext

Vorsicht bei Beteiligungen, bei denen Sie mit Kleinstbeträgen investieren können. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist ungünstig.

Ein Beitritt nach Zeichnungsschluss ist nicht möglich. Auch ein späterer Verkauf vor Auflösung der Gesellschaft ist auf dem Zweitmarkt erst seit kurzem für einige ausgewählte Beteiligungen, wie Immobilien und Schiffen, an den Börsen in Hamburg und Düsseldorf möglich. Für alle anderen geschlossenen Beteiligungen ist der Handel nur sehr eingeschränkt, zum Beispiel an Internetbörsen, möglich.

Klartext

Aufgrund der eingeschränkten Handelbarkeit binden Sie Ihr Kapital mit geschlossenen Fonds langfristig.

Über die Jahre hat sich der Begriff des „Grauen Kapitalmarktes“ geprägt, der die nicht geordnete, nicht definierte und intransparente Situation des Marktes gut wiedergibt. Geschlossene Fonds unterliegen den üblichen Gesetzen des BGB und des HGB. Seit 1. Juli 2005 werden sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) „geprüft“.

Allerdings werden lediglich die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Die Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit der Anlage dagegen wird nicht geprüft. Marktkenner befürchten, dass durch diesen „Stempel“ mehr Schaden als Nutzen entstehen wird, da nun wirtschaftlich schlechte Produkte mit dem Stempel der Aufsichtsbehörde dem Anleger eine Scheinsicherheit vorgaukeln können.

Klartext

Der Markt ist hellgrau, mausgrau, dunkelgrau, graumeliert … aber nur wenig weiß und heutzutage glücklicherweise auch recht wenig schwarz.

Geschlossene Fonds werden oft auch als geschlossene Beteiligungen, Sachwertfonds, Beteiligungsprodukte, Alternative Investments, Beteiligungsmodelle, Steuersparanlagen, strukturierte Finanzprodukte etc. bezeichnet. Die Fondslaufzeit ist meist unbefristet und endet in der Regel mit der Liquidation der Gesellschaft.

Geschlossene Fonds dienen inhaltlich der Investition in Immobilien oder Mobilien, die zum einen hohe Investitionsvolumen benötigen und zum anderen eine gewisse finanzielle Planungssicherheit brauchen, die offene Fonds nicht darstellen können.

Wie vorne beschrieben, kann es sich bei den genannten Investitionsobjekten auch um die verschiedensten Wirtschaftsgüter handeln. Um Anleger für solche Projekte als Eigenkapitalgeber zu gewinnen, müssen geschlossene Fonds natürlich den Nachteil ihrer geringen Handelbarkeit (Fungibilität) und ihres höheren Risikos durch andere Vorteile ausgleichen. Über viele Jahre waren hier die genannten Steuervorteile an erster Stelle zu nennen. Heute liegen die Vorteile vor allem in einer höheren Rendite und in der Möglichkeit, durch geschlossene Fonds die Vermögensanlage zu diversifizieren.

Als Rechtsform hat sich bei geschlossenen Fonds die Kapitalgesellschaft & Co. KG etabliert. Bei dieser Konstruktion werden Anleger Kommanditisten der Gesellschaft.

Die Grafik zeigt, wie sich die Rechtsformen im Jahr 2004 verteilten.

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Quelle: Scope, eigene Darstellung

Klartext

Mit der Unterschrift werden Sie Unternehmer.

Der Anlegerkreis ist dabei überschaubar und bietet für den Initiator des Projektes die Sicherheit der Einzahlung des gezeichneten Anteils an der Gesellschaft. Steuerlich ermöglicht diese Konstruktion dem Anleger die unmittelbare Partizipation an den Anfangsverlusten der Gesellschaft, weil der Anleger als Kommanditist einer Fondsgesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümer des Projektes betrachtet wird. Steuerrechtlich erzielt der Anleger als Gesellschafter eines geschlossenen Fonds dann entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Klartext

Meiden Sie GbR-Konstruktionen. Auch wenn die Vollhaftung durch Vertragskonstruktion ausgeschlossen wird, können Sie derartige Projekte nur mit den besten Partnern durchführen.

Die KG hat gegenüber der in früheren Jahren verwendeten Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) den klaren Vorteil der beschränkten Haftung. Während die Gesellschafter einer GbR grundsätzlich unbeschränkt und gesamtschuldnerisch – auch mit dem Privatvermögen – haften, ist die Haftung eines Kommanditisten einer KG oder GmbH & Co. KG auf die Höhe seiner Einlage beschränkt.

Üblicherweise steht das Investitionsgut, in das der Anleger investiert, fest. Entweder kann er es in natura, im Prospekt oder als Modell anschauen. Zumindest wird es definiert und genau beschrieben. Anders beim so genannten „Blind-Pool-Konzept“. Hier werden nur bestimmte Investitionskriterien, Beispielprojekte oder eine Investment-Idee genannt.

Klartext

Blind-Pool bedeutet hier „Blindes Vertrauen“.

Bei manchen Kapitalanlagen, wie beim Private-Equity, sind solche Konzepte durchaus üblich und lassen sich nicht vermeiden, bei Filmfonds können durch die steuerlichen Verschärfungen die Projekte nicht exakt definiert werden. Für alle Blind-Pool-Konzepte gilt, dass die Anforderung an die Seriosität, Professionalität und an das Know-how des Initiators höchsten Ansprüchen genügen muss.

Markt, Verkäufer und Umsatzzahlen

 

Diese Form der Kapitalanlage erfreut sich einer wachsenden Nachfrage. Das gesamte platzierte und noch investierte Marktvolumen wird auf über 165 Milliarden Euro geschätzt. Wie sich das jeweilige vermittelte Eigenkapitalvolumen seit 1994 entwickelt hat (nach der Statistik von Scope), zeigt die folgende Grafik:

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Quelle: Scope, eigene Darstellung

Heute sind die Beteiligungen, die sich hinter dem Begriff geschlossener Fonds verbergen, ein gleichberechtigter Baustein in einer ausgewogenen Vermögensanlage.

Die mehr als 12 Milliarden Euro, die deutsche Privatanleger derzeit jedes Jahr in über 500 geschlossene Beteiligungsprodukte investieren, erhöhen sich durch eine Innenfinanzierung, sodass das gesamte Investitionsvolumen mehr als 20 Milliarden Euro beträgt. Nicht erfasst sind die Private Placements. Dabei handelt es sich um Anlagelösungen, die zumeist für sehr große Einzelvermögen bzw. kleinere private Gruppen entwickelt werden, aber auf ähnlichen Konzeptionen basieren, wie sie für die breite Anlegermasse entwickelt werden.

Klartext

Ohne Beratung ist dieser Markt kaum durchschaubar.

Dominierend sind unter allen Beteiligungsmodellen schon seit Jahren Immobilien- und Schiffsbeteiligungen. Medienfonds konnten sich Ende der 90er-Jahre durch ihre steuerlichen Besonderheiten etablieren, verloren aber Jahr für Jahr Marktanteile. Fonds für gebrauchte Lebensversicherungen wurden erstmals 2002 in Deutschland angeboten und haben 2004 mit etwa 9 % Marktanteil einen echten Achtungserfolg erzielt.

Gesamtmarkt der Beteiligungsmodelle

Anteil am Gesamtmarkt

Platzierungsergebnisse im Bereich

2004

2003

2000

Geschlossene Immobilenfonds

41 %

46 %

42 %

Schiffsbeteiligungen

23 %

22 %

13 %

Medienfonds

12 %

17 %

19 %

New-Energy-Fonds

2 %

3 %

3 %

Leasing-Fonds

3 %

3 %

17 %

Private-Equity-Publikumsfonds

5 %

3 %

6 %

LV-Fonds

9 %

5 %

0 %

Sonstige Beteiligungsmodelle

5 %

2 %

0 %

Gesamtmarkt in Milliarden Euro

12,85

10,37

11,10

Quelle: Loipfinger, eigene Darstellung

Die Bedeutung des Marktes für geschlossene Fonds in Deutschland lässt sich ganz gut „greifen“, wenn die Zahlen ins Verhältnis zu den Mittelzuflüssen und dem Marktvolumen für offene Investmentfonds gesetzt werden.

2004 flossen den Publikumsfonds 6,5 Milliarden Euro zu. Aus Aktienfonds, insbesondere Branchenfonds, zogen die Anleger 2004 3,5 Milliarden Euro ab. Rentenfonds erzielten im vergangenen Jahr mit Mittelzuflüssen in Höhe von 12,9 Milliarden Euro das drittbeste Ergebnis ihrer Geschichte. Die Geldmarktfonds verzeichneten Abflüsse von 9,0 Milliarden Euro. Offenen Immobilienfonds vertrauten die Anleger 3,1 Milliarden Euro an neuen Mitteln an.

Die folgende Tabelle zeigt das Fondsvermögen der Publikumsfonds im Jahr 2004.

Gesamtmarkt Publikumsfonds 2004

Fondsvermögen

459,90 Milliarden Euro

davon Aktienfonds

142,20 Milliarden Euro

Rentenfonds

139,50 Milliarden Euro

Offene Immobilienfonds

87,20 Milliarden Euro

Geldmarktfonds

60,00 Milliarden Euro

Sonstige

31,00 Milliarden Euro

Quelle: www.bvi.de, eigene Darstellung

2004 investierten insgesamt 372.300 Anleger 12,85 Milliarden Euro in geschlossenen Beteiligungen. Damit wurde der bisherige Höchststand (12,77 Milliarden Euro) aus dem Jahr 1998 knapp übertroffen (Loipfinger). Umso erstaunlicher ist die Tatsache, dass es sehr wenige neutrale Informationen zum Markt der geschlossenen Fonds gibt. Über Aktieninvestments finden Sie in jeder Tageszeitung und in jedem Wirtschaftsmagazin ausführliche Berichte und Empfehlungen. Seitenweise ist über einzelne Aktien zu lesen, über geschlossene Fonds ist dagegen recht wenig zu finden. Zum Abbau dieses Informationsdefizits kann dieses Buch vielleicht ein wenig beitragen. Die Branche selbst tut leider nicht genug, um einheitliche Standards zur Qualitätssicherung und Transparenz einzuführen. Durch den zerklüfteten Markt – immerhin verbergen sich hinter dem Begriff „geschlossener Fonds“-Beteiligungen an Windkraftanlagen und Schiffen genauso wie an Immobilienobjekten und Risikokapitalfonds (Venture Capital) – gibt es keine einheitliche Interessenvertretung und nur wenige Standards, die für alle gelten.

Initiatoren und Analysten

 

Auf der Anbieterseite haben sich für jedes Fondssegment Spezialisten herausgebildet, die ihren Fokus auf das von ihnen beherrschte Segment legen. Darüber hinaus verstehen sich einige Anbieter als Generalisten und bieten in mehreren Segmenten Beteiligungsprodukte an. Qualitativ können dabei einige Anbieter als hochwertig angesehen werden, während andere starke konzeptionelle Mängel erkennen lassen.

Wie kommt das? Auf einem Wochenmarkt wird der Obstverkäufer auch keinen Vortrag zur gesunden Ernährung mit Fisch und Fleisch halten. Es hätte auch wenig Sinn. Der Eiermann könnte uns die Qualität seiner eigenen Produkte wohl glaubhaft machen, aber alles, was er uns zum biologischen Gemüseanbau erzählt, würden wir zumindest mit Vorsicht betrachten.

Klartext

Wer kann schon alles am besten?

Auch wenn jeder Vergleich seine Schwächen hat, lassen sich unschwer weitere Analogien zu einem Wochenmarkt finden. So bietet nicht jeder Händler die gleiche Qualität, hier wie dort. Oft ist ein genauerer Blick auf die Waren vonnöten, damit nicht heimlich die „matschigen Exemplare“ in der Tüte landen.

Und auch die Preise sind selbst auf einem überschaubaren Terrain von einem Stand zum anderen häufig unterschiedlich.

Ähnlich sind sich auch die geschulten Verkaufstechniken, die jeweils zum Einsatz kommen. Wer einmal als Tourist über den Hamburger Fischmarkt gegangen ist, weiß, was gemeint ist. Wir wollen eigentlich nichts kaufen – nur mal gucken. Dennoch schafft es Bananen-Hannes oder Fisch-Fiete, uns mit seinen Sprüchen vor dem Stand zu fesseln. Und nach viel Entertainment und einer überzeugenden Warenpräsentation haben wir das unmissverständliche Gefühl, wir machen ein Schnäppchen – und wollen es uns dann auch nicht entgehen lassen.

Klartext

Lassen Sie sich nicht ablenken durch bunte Prospekte und hohe Renditen.

In der Finanzbranche wird in keinem Segment so viel Geld für das Produktmarketing ausgegeben wie bei geschlossenen Fonds. Bestens geschulte Mitarbeiter, aufwändig produzierte Hochglanzprospekte bis hin zu exklusiven Präsentationsabenden oder Investorenreisen machen es ähnlich schwer wie auf dem Fischmarkt, noch neutral zu bleiben und nüchtern die Vor- und Nachteile abzuwägen. Im Laufe der Jahre hat dieser Markt einen annehmbaren Standard erreicht, aber auch nicht mehr.

Selbstverständlich ist auch der Anleger selbst für seine Entscheidung verantwortlich. Ein kritisches Überdenken der Anlageentscheidung kann dabei nicht falsch sein.

Bei vielen Produkten sind insbesondere die hohen Fondskosten zu bemängeln. Diese so genannten „weichen Kosten“ sind die zusätzlichen Aufwendungen, die der Anleger zu tragen hat, wenn er in einen Fonds und nicht direkt in die Anlage investiert. Grunderwerbsteuern, Betriebskosten für die Instandhaltung, Notargebühren sind somit nicht zu den weichen Kosten zu zählen, da diese Kosten auch außerhalb der Fondskonstruktion entstehen würden.

Durch zu hohe Vertriebsprovisionen und versteckte Innenkosten kann die Kostenbelastung jedoch das gebotene Maß übersteigen und das Chancenpotenzial des Anlegers zu stark verringern.

Vom Anbieter lässt sich nicht gleichzeitig auf die Qualität eines konkreten Beteiligungsangebotes schließen. Eine Einzelanalyse zu jedem Beteiligungsangebot ist zur Beurteilung immer erforderlich.

Grundsätzlich lässt sich zwischen drei „Gruppen“ von Initiatoren unterscheiden.

1. Initiatoren mit institutionellem Hintergrund

Hierbei handelt es sich oft um Banken oder Tochtergesellschaften großer Banken, die z. B. aus dem Leasing- oder Immobilienbereich entstanden sind. Hier steht auch der Ruf des Bankhauses auf dem Spiel, sodass grundsätzlich von einer etwas konservativeren Planung der Projekte auszugehen ist.

Klartext

Große und gute Adressen sind auch morgen und übermorgen noch da und kümmern sich um ihre alten Projekte.

Die höhere Kapitaldeckung der Bank bietet zusätzliche Sicherheit, dass in Haftungsfällen „etwas zu holen“ ist. Meistens besteht ein klarer Fokus auf das Kerngeschäft (Immobilien, Leasing). Anleger sollten hier jedoch immer beachten, inwieweit mögliche Interessenkonflikte bestehen können. Positiv anzumerken ist, dass die Produkte in der Regel auch an die eigenen Kunden verkauft werden, die man langfristig nicht verprellen möchte, und insofern ein gewisser Qualitätsdruck besteht. Aber auch hier kann es kritikwürdige Vorgehensweisen geben, wenn z. B. Immobilien von einem offenen Fonds an einen geschlossenen Fonds derselben Institutsgruppe verkauft werden. Interessenkonflikt? Es gibt kaum einen größeren …

2. Bankenunabhängige Emissionshäuser

Bei den bankenunabhängigen Initiatoren lässt sich zwischen großen, etablierten Häusern mit einer hohen Marktdurchdringung und den kleinen, oft sehr spezialisierten Initiatoren unterscheiden.

Die großen unabhängigen Gesellschaften sind oft in sehr unterschiedlichen Segmenten tätig. Diese Emissionshäuser, die ein sehr breites Spektrum verschiedener Segmente selber abdecken, müssen sich fragen lassen, ob ihr Know-how wirklich in jedem Segment für eine qualitativ hochwertige Emission ausreicht. Positiv anzumerken ist, wenn anerkannte Spezialisten beauftragt werden und erfolgsabhängig bezahlt werden.

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Vorsicht: Es gilt oft Masse statt Klasse.

Gesellschaften, die eine langjährige Erfahrung in einem Segment mit einer guten Leistungsbilanz vorweisen können, kann man hingegen zutrauen, ihre Erfahrungen durch gute Projekte umzusetzen.

3. Kleine Initiatoren

Viele bankenunabhängige Initiatoren, die sich noch nicht haben etablieren können, setzen zwar einzeln nur überschaubare Volumen um, sind aber aufgrund der hohen Anzahl als Gruppe wichtige Marktteilnehmer. Hier ist grundsätzlich noch kritischer zu hinterfragen, ob sowohl die fachliche Qualifikation als auch die konzeptionelle Erfahrung ausreichen, um einen qualitativ guten Fonds zu konzipieren und entsprechend zu vertreiben.

Es darf dabei auch nicht vergessen werden, dass eine Zusammenarbeit über zehn Jahre und länger geplant ist, sodass das „Durchhaltevermögen“ und die „Überlebensfähigkeit“ des Initiators wichtig sind.

Festzustellen ist insgesamt ein starker Konzentrationsprozess. Diese Tendenz ist seit einigen Jahren zu beobachten. Während 1998 die zehn umsatzstärksten Anbieter nur auf 51 % Marktanteil kamen, setzen die zehn Umsatzstärksten heute über 60 % des gesamten Marktvolumens um.

Leistungsbilanz

Ein besonders wichtiges Kriterium für die Auswahl von Initiatoren ist eine erfolgreiche, aussagekräftige und langjährige Leistungsbilanz. Wenn der Initiator über viele Jahre im Geschäft ist und fast alle bisherigen Projekte planmäßig abwickeln konnte, kann diese gute Leistungsbilanz den fehlenden institutionellen oder sogar finanziellen Background ersetzen. Weitere Eckpunkte sind :

Eine langfristig ausgerichtete Geschäftspolitik

Gewinnmaximierung oder Kundenorientierung

Informationspolitik, Transparenz

Der Hintergrund der Gesellschafter

Die Übernahme von Platzierungsgarantien und Rückabwicklungsbedingungen

Umgang mit Problemfonds

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Zwei Drittel aller Angebote können Sie getrost vergessen.

Die Leistungsbilanz soll vor allem darüber Aufschluss geben, wie sich die bisher offerierten Angebote entwickelt haben. Zusätzlich wird die Prognose des Initiators im Prospekt mit dem tatsächlichen Ergebnis verglichen. Für die Erstellung dieser Leistungsbilanzen gibt es keinen einheitlichen Standard, sodass sich die Initiatoren – ohne dabei die Unwahrheit zu sagen – die Art der Darstellung und die verwendeten Daten nach eigenem Gusto zusammenstellen können. Die Aussagekraft wird natürlich durch längere Historie im jeweiligen Anlagesegment erhöht. Auch der Detaillierungsgrad der aufgeführten Vergangenheitsprojekte ist sehr unterschiedlich. Mancher summiert nur die Ergebnisse aller Fonds ohne Einzelbewertung.

Bei einem Schiffsinitiator, der z. B. den ersten Windkraftfonds herausbringt, sagt die bisherige Leistungsbilanz nichts über sein Know-how bei Windfonds aus.

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Vergessen Sie nicht, dass die Initiatoren ihre Leistungsbilanz selbst erstellen.

Nicht zu verantworten haben die Initiatoren die gesamtwirtschaftliche und politische Lage, die Steuerpolitik, Zins- und Währungstrends sowie die Höhe der Inflationsrate. Dagegen liegt die Verantwortung für die Auswahl der Kapitalanlage (Partner, Lage, Mieter etc.), den Einsatz von Fremdkapital, die laufende Betreuung und das Management der Kapitalanlage beim Initiator. Eine Zielverfehlung kann sich auch dadurch ergeben, dass der Initiator zur Verkaufsunterstützung bei der Platzierung zu optimistische Prämissen für die Prognosen gewählt hat.

Leistungsbilanzen sind notwendig und helfen bei der Beurteilung, müssen aber mit einer kritischen Distanz gelesen und genau analysiert werden.

Agierende Personen im Umfeld

Einige Initiatoren schmücken sich mit klangvollen Namen, um die Seriosität ihres Schaffens zu „beweisen“. Solange diese Personen nicht über ausgewiesene Kenntnisse und Kontakte verfügen, die für die entsprechende Kapitalanlage nutzbringend sind, sollten diese Menschen zumindest keine hohen Aufwandsentschädigungen erhalten.

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Prominente im Aufsichtsrat oder als Festredner sagen nichts über die Qualität des Angebotes aus – böswillig könnte man fast sagen, dass sie gelegentlich über mangelnde Qualität hinwegtäuschen sollen.

Analysten

Am Aktienmarkt herrscht Informations- und Meinungsvielfalt. Aktienanalysten gibt es reichlich, große Aktiengesellschaften werden durch eine Vielzahl von Analysten „gecovered“ (analysiert).

Auch wenn die Erwartungen sehr unterschiedlich sind und die Schätzungen der Analystenzunft zum Teil von der Realität eingeholt und überholt werden, so gibt es doch viele und unterschiedliche Informationsquellen und neutrale Meinungen, zum Glück auch immer mehr kritische.

Anleger, die in geschlossene Fonds investieren möchten, treffen jedes Jahr auf neue Angebote, die es ermöglichen, sich in völlig unterschiedlichen Bereichen unternehmerisch zu engagieren. Auf welchen Annahmen die Ergebnisprognosen beruhen, welche Risiken die Beteiligung birgt und welche Verpflichtungen als Investor bestehen, ist dabei nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen.

Aufgrund der Langfristigkeit der Anlage gilt für den Beteiligungsmarkt noch viel stärker: Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Nun ist der Anleger in der Regel gerade mit dieser Prüfung überfordert. Am Markt gibt es keine allgemein anerkannte unabhängige Ratingagentur mit der Qualität von Standard & Poors oder Moodys, die die oft intransparenten Investments durchleuchtet und vergleichbar macht. Informationsquellen gibt es nur wenige. Kritische Stimmen sind leider selten. Kein Wunder, da weder die Vertriebseinheiten (Banken, freier Vertrieb) noch die Anleger bereit sind, für diese Informationen einen angemessenen Preis zu bezahlen. Also sorgen die Initiatoren gern selber für die „richtigen“ Informationen – mit welcher kritischen Distanz, kann sich jeder ausrechnen.

Etabliert haben sich dennoch verschiedene Agenturen und Analysten, von denen einige schon sehr lange in der Branche agieren. Allerdings ist bei einigen die Nähe zu den Initiatoren zu kritisieren.

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Viele Analysen von Beteiligungsangeboten sind im Ergebnis einfach zu gut.

Eine positive Beurteilung einer Beteiligung ist für Vermittler von Kapitalanlagen nicht als Freibrief für Empfehlungen zu verstehen. Als Informationsquelle ist sie dennoch allemal geeignet. Nachfolgend sind einige Internet-Adressen mit Anbietern aufgeführt, die auf sehr unterschiedliche Weise analysieren und Informationen publizieren. Einige berichten speziell für professionelle Berater und Analysten.

www.cash-online.de

www.der-immobilienbrief.de

www.dfi-report.de

www.efonds24.de

www.scope.de

www.fondstelegramm.de

www.gub-analyse.de

www.markt-intern.de

www.tklfonds.de

www.vendura.de

www.werteanalysen.de

www.zitelmann.de

Ein Analyst, der auch vor kritischen Aussagen gegenüber namhaften Adressen nicht zurückscheut, ist Stefan Loipfinger, dessen Informationen Sie unter „fondstelegramm“ finden. Loipfinger schreibt pointiert und legt „den Finger in die Wunde“, wenn konzeptionelle Mängel oder überoptimistische Prognosen zu finden sind. Für professionelle Berater bietet insbesondere „scope“ wertvolle Hilfe. Hier werden nahezu alle am Markt befindlichen Angebote analysiert und einem aufwändigen Analyseverfahren unterzogen, sowie eine Vielzahl weiterer Dienstleistungen rund um den Markt durchgeführt. Im Immobilienbereich ist inbesonders FERI als Rating-Experte im Auftrag von Initiatoren zu erwähnen.

Der Anleger sollte bei der Bewertung von Beteiligungsangeboten grundsätzlich alle verfügbaren Bewertungsergebnisse für eine erste Einschätzung nutzen. Neben der Sichtung externer Marktrecherchen sollten durchaus auch direkt Anfragen an den Berater gerichtet werden, um eine quantitativ und qualitativ tief gehende Analyse der Chancen und Risiken zu ermöglichen.

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Bleiben Sie hartnäckig, wenn Sie bestimmte Informationen haben möchten.

Zusammenfassend bleibt anzumerken, dass die dargestellten Informationsquellen ohne einen versierten und unabhängigen Berater für eine Anlageentscheidung nicht ausreichend sind.

Um eine gewisse Vorentscheidung zu treffen, kann ein Anleger folgende sehr vereinfachte Methodik anwenden:

1. Passt das Angebot in meine Vermögensstruktur? Bin ich bereit, langfristig auf mein Geld zu verzichten? Kann und will ich das Risiko eines Kapitalverlustes tragen?

2. Wie ist der Markt für das Investitionsgut aktuell einzuschätzen? Sind die Kaufpreise hoch? Wie sieht die Zukunft aus?

3. Ist der Initiator des Angebotes ein ausgewiesener Fachmann in der Branche? Gibt es Referenzen, sind die vorherigen Angebote gut gelaufen?

Sind diese Fragen geklärt, kann sich der Anleger weiter mit dem Angebot befassen.

Funktionsweise und rechtliche Konstruktion

 

Wie vorher beschrieben, werden fast 90 % aller geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG) strukturiert. Diese Form wird hauptsächlich gewählt, da im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft oder GmbH direkte Ergebniszuweisungen (Gewinn und Verlust) an die Gesellschafter möglich sind. Eine KG besteht aus einer oder mehreren Personen, die für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft voll haften (Komplementäre), und den übrigen Gesellschaftern, die lediglich beschränkt mit ihrer Einlage haften (Kommanditisten). Insbesondere aus diesen haftungsrechtlichen Aspekten hat sich die Kommanditgesellschaft als Rechtsform für geschlossene Fonds etabliert. Die Beteiligten an einem geschlossenen Fonds in der Konstruktion einer GmbH & Co. KG lassen sich exemplarisch an folgender Abbildung verdeutlichen:

Beteiligte an einer KG-Konstruktion

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Eine Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Der Initiator des Fonds konzipiert einen Fonds als Kommanditgesellschaft und übernimmt als Kommanditist selbst die Geschäftsführung als GmbH. Der unbeschränkt haftende Komplementär wird ebenfalls vom Initiator dargestellt, entweder in der Form einer natürlichen Person oder in der Rechtsform einer begrenzt haftenden Gesellschaft (GmbH). Die Anleger beteiligen sich grundsätzlich als Kommanditisten und sind damit Mitunternehmer.

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Mit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie Pflichten, von denen Sie sich nicht so leicht befreien können.

Die Haftung beschränkt sich dabei wie dargestellt lediglich auf die Einlage des Anlegers, während bei GbR-Konstruktionen eine gesamtschuldnerische Haftung mit dem gesamten Privatvermögen besteht. GbR-Konstruktionen werden bei sehr hohem Fremdfinanzierungsanteil gewählt, um die Kreditwürdigkeit zu erhöhen. Ist dann aber im Verlauf der Geschäftstätigkeit das vorhandene Gesellschaftsvermögen nicht ausreichend, kann die Haftung darüber hinaus ausgedehnt werden.

Allerdings ist auch bei der KG ein so genanntes Wiederaufleben der Haftung möglich. Das HGB regelt, dass jeder Kapitalrückfluss an den Kommanditisten zum Wiederaufleben der Haftung führen kann. Für den Anleger bedeutet dies konkret, dass im Falle einer zu geringen Deckung des Kapitalkontos unterhalb der Haftungssumme bereits erhaltene Ausschüttungen möglicherweise zurückzuzahlen sind. Praktisch kommt das zum Tragen, wenn der Fonds insolvent ist.

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Genau das passiert aktuell mit vielen Ost-Fonds.

Wie grafisch dargestellt, besteht für den Anleger die Möglichkeit, sich als Direktkommanditist unmittelbar zu beteiligen oder mittelbar über einen Treuhänder. Von Initiatorenseite wird vielfach die mittelbare Beteiligung bevorzugt, da dies die Beteiligungsverwaltung erheblich vereinfacht.

Für den Anleger bietet diese Beteiligungsform den Vorteil, dass er die Kosten für die Eintragung in das Handelsregister spart und seine Beteiligung gegenüber der Öffentlichkeit nicht offen legen muss. Andererseits kann eine Eintragung ins Handelsregister in speziellen Fällen eine etwas höhere steuerliche Sicherheit bringen.

Die Gesellschaft endet meist nach Ablauf einer vorher festgelegten Laufzeit auf Beschluss der Gesellschafter. Das Investitionsobjekt wird zum dann erzielbaren Wert veräußert und der erzielte Erlös anteilig an die Gesellschafter ausgeschüttet. Hierbei sind jedoch noch weitere steuerliche Konsequenzen zu bedenken.

Als Gesellschafter verfügen die Anleger selbstverständlich über Mitbestimmungsrechte. Die Mitbestimmung der Kommanditisten ist dabei durch entsprechende Kontroll- und Mitwirkungsrechte im Gesellschaftsvertrag verankert.

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Achten Sie darauf, dass Ihnen der Gesellschaftsvertrag ausreichende Mitbestimmungsrechte gibt.

Die Kommanditisten können außerdem einen Verwaltungsrat zur Beratung, Unterstützung und Überwachung der Geschäftsführung einsetzen. Auf diese Weise können sie der Gesellschaft ein Gremium beiordnen, das die Geschäftsführung berät. Oft sind beispielsweise 25 % Stimmenanteile der beteiligten Kommanditisten nötig, um Versammlungen einzuberufen. Diese Hürde sollte nicht zu hoch gesteckt sein.

Steuern

 

Steuerlich bieten geschlossene Beteiligungen für den privaten Kapitalanleger einige Besonderheiten. Zunächst lassen sich steuerliche Vorteile bei geschlossenen Fonds grundsätzlich unterteilen in:

1. Beteiligungen mit anfänglichen negativen steuerlichen Ergebnissen.

2. Beteiligungen, die auf steuerfreie/steuergünstige Ausschüttungen während der Fondslaufzeit abstellen. Im Vordergrund stehen hohe Ausschüttungen nach Steuern und eventuell die (Nicht-)Besteuerung der Veräußerung.

Beteiligungen mit negativen steuerlichen Ergebnissen

Anfängliche „negative steuerliche Ergebnisse“ senken die private Steuerlast des Anlegers im Jahr des Kaufes der Beteiligung.